So gelingt der Wechsel der Hausverwaltung reibungslos - Zeitpunkt, Ablauf und wichtige Tipps
Ein Verwalterwechsel kann einfach und stressfrei sein - wenn man weiĂŸ, worauf es ankommt. Erfahre, wie du Fehler vermeidest.
Ein Wechsel der Hausverwaltung ist oft eine schwierige Entscheidung, aber manchmal unumgänglich. Wenn Probleme wie schlechte Erreichbarkeit, unklare Abrechnungen oder mangelnde Instandhaltung auftreten, sollten EigentĂ¼mer Ă¼ber Alternativen nachdenken. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt und wie gelingt der Wechsel reibungslos?
Allgemein wichtige Punkte
WEG-Reform 2020
vereinfacht vieles
Seitdem können EigentĂ¼mer einfacher Ă¼ber einen Verwalterwechsel entscheiden, was den gesamten Prozess flexibler und transparenter macht.
Fristen beachten fĂ¼r einen nahtlosen Ăœbergang
KĂ¼ndigungsfristen und Vertragslaufzeiten frĂ¼hzeitig prĂ¼fen, um Probleme zu vermeiden und gute Entscheidungen beim Wechsel treffen zu können.
Kommunikation und Dokumentation
Eine geordnete Ăœbergabe mit vollständigen Unterlagen verhindert den Verlust von Informationen und dokumentiert Verfehlungen in der Verwaltung.
Wann sollte man die Hausverwaltung wechseln?
Die einfache Antwort lautet: Wenn es nicht (mehr) passt und mehrere Versuche der Klärung fehlgeschlagen sind. Objektiv ist es ein Anlass die Zusammenarbeit mit der bestehenden Verwaltung kritisch zu hinterfragen, wenn Anfragen ignoriert werden, die Instandhaltung leidet oder die Verwaltung rechtliche Fehler begeht.
Generell gelten dann die Regelungen, die im jeweiligen Verwaltervertrag zu Fristen und der Beendigung des Vertrags getroffen wurden und vor Allem das Wohnungseigentumsgesetz. Häufig macht es trotz aller Probleme Sinn, den Wechsel einvernehmlich zum Ende eines Abrechnungsjahres zu vollziehen, um den sauberen Abschluss der Abrechnung zu gewährleisten.
Bei WohnungeigentĂ¼mergemeinschaften bedarf es fĂ¼r die Abberufung und KĂ¼ndigung des Verwalters immer den Beschluss der WEG Versammlung. Plant deshalb genĂ¼gend Zeit fĂ¼r den Wechsel ein.
Abberufung vs KĂ¼ndigung einer Hausverwaltung
Durch die letzte groĂŸe Reform des Wohnungseigentumsgesetz können sich WohnungseigentĂ¼mergemeinschaften kĂ¼nftig einfacher von einem Verwalter trennen. Die Abberufung des Verwalters kann jederzeit erfolgen. Das heiĂŸt, dass sich der Verwalter nicht mehr um die Verwaltung des Objekts kĂ¼mmern darf, nachdem die WEG den Beschluss zur Abberufung gefasst hat.
Jedoch beendet die Enthebung des Verwalters von seinen Aufgaben NICHT automatisch den geschlossenen Verwaltervertrag. Die KĂ¼ndigung des Verwaltervertrags ist weiterhin notwendig. Und die vereinbarten Fristen haben generell Bestand, wenn sie maximal 6 Monate betragen. 6 Monate nach der Abberufung endet der Verwaltervertrag in jedem Fall.
Wie läuft ein geordneter Wechsel ab?
01
Abklären was der WEG wichtig ist und was sie benötigt
Vor der Suche sollten EigentĂ¼mer festlegen, welche Leistungen und Schwerpunkte die Verwaltung bieten muss, um eine passgenaue Lösung zu finden.
02
Die Suche nach passenden Verwaltungen und der Vergleich
Angebote mehrerer Verwaltungen prĂ¼fen, Referenzen einholen und Leistungsumfang vergleichen, um eine kompetente und zuverlässige Verwaltung fĂ¼r das Objekt zu finden.
03
WEG Versammlung & Beschlusssetzung
Die EigentĂ¼mergemeinschaft muss den Verwalterwechsel formell beschlieĂŸen. Eine gute Vorbereitung sorgt fĂ¼r eine klare Entscheidung ohne Verzögerungen.
04
ObjektĂ¼bergabe und Abrechnung des Vorverwalters
Der neue Verwalter Ă¼bernimmt alle Unterlagen, prĂ¼ft die Abrechnungen des Vorverwalters und stellt eine reibungslose Ăœbergabe sicher.
Welche Vorbereitungen vereinfachen einen späteren Wechsel?
Die WEG-Konten sollten bei einer Bank gefĂ¼hrt werden, die einen unkomplizierten KontoĂ¼bertrag ermöglicht. So muss die neue Verwaltung keine neuen Konten anlegen und EigentĂ¼mer sowie Versorger mĂ¼ssen keine Kontoverbindung umstellen.
Zudem sollten alle relevanten Unterlagen – von BeschlĂ¼ssen bis zu Wartungsverträgen – digital vorliegen und regelmĂ¤ĂŸig auf Vollständigkeit geprĂ¼ft werden. Dadurch kann die Ăœbergabe reibungslos erfolgen, ohne dass wichtige Dokumente fehlen oder nachträglich beschafft werden mĂ¼ssen.
Wie gehen die Zukunftsverwalter mit Verwalterwechseln um?
Im persönlichen Austausch arbeiten wir mit den EigentĂ¼mern an der Lösung fĂ¼r alle aufkommenden Themen. Jedes Objekt erhält von uns einen persönlichen und dauerhaften Objektbetreuer, der gerade bei kritischen Anliegen jederzeit zur VerfĂ¼gung steht.
Aber es auch Ausnahmefälle, in denen die weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Dabei treiben wir proaktiv und zĂ¼gig eine faire Abwicklung in gemeinsamer Abstimmung voran und stellen der nachfolgenden Verwaltung sämtliche Dokumente und Informationen zum Objekt zur VerfĂ¼gung. Als letzte Lösung werden wir die umfassende Regeln nutzen, die das WEG Gesetz vorsieht.

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